Wir packen Proben, Warenmuster und Kampagnenpakete aus verschlossener, haltbarer und gekennzeichneter Ware – einige Produktgruppen nehmen wir dagegen grundsätzlich nicht an. Nicht angenommen werden Alkohol und Tabak, Gefahrgut, Aerosole und Druckgaspackungen, Lithium-Batterien, Kühl- und Tiefkühlware, offene Lebensmittel, Arzneimittel und Lebendware. Für viele dieser Fälle gibt es trotzdem einen Weg, die Kampagne umzusetzen: mit einer alkoholfreien Variante, mit einem Produkt ohne eingelegte Batterie oder mit einer Karte statt der Ware selbst. Die Preise bleiben dabei dieselben, etwa 20 ct – 40 ct je Versandtasche mit bis zu drei Positionen und Karte (Richtwert – Angebot nach Anfrage und Muster).
Dieser Artikel beschreibt, welche Grenzen wir ziehen und warum, und was stattdessen möglich ist. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung: Was Ihr Produkt beim Transport braucht, klären Sie mit dem Hersteller und mit Ihrem Versender.
Warum gibt es überhaupt eine Liste ausgeschlossener Waren?
Unsere Packstationen sind für trockene, verschlossene Ware eingerichtet: Rollenbahn, Zählwaage, Etikettendrucker, Lagerplätze bei Raumtemperatur. Für Ware, die besondere Lagerbedingungen, eine besondere Kennzeichnung für den Transport oder eine Erlaubnis für den Umgang braucht, haben wir weder Räume noch Verfahren. Statt Ausnahmen zu machen, bleiben wir bei einer klaren Liste. Das schützt die Menschen an der Station, die übrige Ware in der Halle und Ihre Kampagne vor einem Stopp beim Versender.
Die Grenze gilt für alle Standorte und alle Auflagen, auch für kleine Pressepakete.
Welche Waren nehmen wir nicht an, und was geht stattdessen?
Die Tabelle fasst die häufigsten Anfragen zusammen. Die rechte Spalte beschreibt Wege, die Kunden in solchen Fällen gewählt haben – beschreibend, ohne rechtliche Bewertung.
| Anfrage | Unsere Antwort | Was stattdessen geht |
|---|---|---|
| keine Spirituosen, kein Wein, kein Bier als Probe | nehmen wir nicht an | alkoholfreie Variante, Gutschein- oder Aktionscode auf der Karte |
| keine Tabakprodukte, kein Zubehör mit Tabak | nehmen wir nicht an | Zubehör ohne Tabak, Karte mit Hinweis auf den Fachhandel |
| Sprühdosen mit Treibgas | kein Aerosol an unseren Stationen | Pumpspray oder Probe als Sachet, Creme statt Spray |
| keine Geräte mit eingelegter Lithium-Batterie | nicht angenommen | Gerät ohne Batterie mit Hinweiskarte, Batterie liefert der Händler |
| keine Kühlware, keine Tiefkühlprodukte | nicht angenommen, keine Kühlkette | haltbare Variante bei Raumtemperatur, Karte mit Code für den Handel |
| offene oder lose Lebensmittel | nicht angenommen | verschlossene, verkaufsfertige Portionspackungen |
| keine Arzneimittel | nicht angenommen | Kosmetik oder Pflegeprodukt ohne Arzneimittelstatus, verschlossen |
Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Zeile Ihr Produkt gehört, schicken Sie uns das Sicherheitsdatenblatt oder die Produktbeschreibung des Herstellers vor der Anfrage mit.
Was geht bei Getränken und Lebensmitteln?
Lebensmittel- und Getränkeproben packen wir, wenn sie verschlossen, haltbar, verkaufsfertig verpackt und alkoholfrei sind. Wir sind kein zertifizierter Lebensmittelbetrieb; wir packen verschlossene, haltbare und vom Hersteller freigegebene Ware. Typisch sind Riegel, Kaffee- und Teeportionen, Gewürze in verschlossenen Beuteln, Softdrinks in Dosen oder kleine Gläser mit Aufstrich.
Was wir nicht leisten, ist die Arbeit mit offener Ware: kein Abfüllen, kein Portionieren, kein Umpacken von Lebensmitteln aus Großgebinden. Für Getränke mit Alkohol gibt es bei uns keine Ausnahme, auch nicht für Miniaturflaschen im Pressepaket. Eine Marke kann aber ihre alkoholfreie Linie beilegen und auf der Karte auf das übrige Sortiment verweisen. Wie ein solches Paket aufgebaut ist, zeigt die Kampagnenart Lebensmittel- und Getränkeprobenpaket.
Was geht bei Kosmetik und Pflegeprodukten?
Kosmetikproben sind der häufigste Inhalt unserer Kampagnen. Wir packen sie, wenn sie verschlossen und vom Hersteller gekennzeichnet sind: Sachets, Minis, Tester mit Transportsicherung, Tiegel mit Schraubdeckel. Parfümproben in Glasfläschchen mit Pumpzerstäuber sind in Ordnung, solange es sich nicht um Sprühdosen mit Treibgas handelt.
Schwierig wird es bei Produkten, die unter Druck stehen: Trockenshampoo, Deo-Spray oder Haarspray in der Dose nehmen wir nicht an, weil jedes Aerosol eine Kennzeichnung für den Transport braucht, die wir nicht übernehmen. Viele Marken haben dieselbe Pflege auch als Pumpspray, Roll-on oder Creme – dann steht dem Probenversand nichts im Weg. Hinweise zur richtigen Verpackung für flüssige Proben gibt der Artikel Versandverpackung für Proben wählen.
Was geht bei Elektronik und Geräten mit Batterie?
Technische Produkte sind als Händlermuster oder im Seeding-Paket beliebt: Zahnbürsten, Lampen, Kopfhörer, Messgeräte. Geräte mit eingebauter oder beigelegter Lithium-Batterie nehmen wir nicht an. Möglich ist die Variante ohne Batterie: Das Gerät kommt leer, dazu eine Hinweiskarte, welche Batterie passt und wo sie erhältlich ist. Für Vorführgeräte im Außendienst kann auch ein Gutschein für das vollständige Produkt beiliegen.
Ob Ihr Gerät eine solche Batterie enthält, steht in den Unterlagen des Herstellers. Im Zweifel fragen wir vor der Anlieferung nach, nicht erst am Wareneingang.
Wo verläuft die Grenze bei Gesundheitsprodukten?
Nahrungsergänzungsmittel und Pflegeprodukte ohne besondere Lagerbedingungen packen wir wie andere verschlossene Ware. Arzneimittel nehmen wir nicht an, auch keine freiverkäuflichen. Für Proben an Arztpraxen und Apotheken mit Chargendokumentation hat APOOL WERKE einen eigenen Bereich, beschrieben auf apool.de unter Ärztemuster und Probenkonfektionierung.
Wie klären Sie vor der Anfrage, ob Ihre Ware passt?
- Produktdaten: Liegt ein Sicherheitsdatenblatt vor, schicken Sie es mit. Steht dort ein Hinweis für den Transport, fragen wir nach.
- Lagerbedingungen: Braucht die Ware Kühlung oder eine bestimmte Temperatur, passt sie nicht zu uns.
- Verschluss: Ist jede Probe einzeln verschlossen und so verpackt, dass sie auch auf der Seite liegend dicht bleibt?
- Kennzeichnung: Trägt jede Probe die Angaben, die der Hersteller für den Verkauf vorsieht?
- Vorgaben des Versenders: Welche Inhalte schließt Ihr Paketdienst oder Postdienstleister aus? Wir sind kein Partner eines Paketdienstes oder Postunternehmens: Versandverpackung, Kennzeichnung und Sortierung richten sich nach den Vorgaben des Versenders, den Sie wählen, und Sendungsnummern wie Laufzeiten nennt er Ihnen selbst.
Im Zweifel hilft ein kurzes Telefonat mit Elisabeth Zachová unter +420 604 373 376. Die meisten Fragen sind mit einem Foto der Probe und der Produktbeschreibung schnell geklärt, und wenn die Ware nicht passt, sagen wir es vor dem Angebot und nicht erst am Wareneingang.
Was passiert, wenn eine ausgeschlossene Ware trotzdem ankommt?
Das kommt selten vor, meist weil ein Pressepaket kurzfristig um ein Produkt ergänzt wurde. Wir stellen die betroffene Ware am Wareneingang zur Seite, fotografieren sie und melden uns umgehend. Gepackt wird sie nicht. Sie entscheiden, ob sie zurückgeht oder an einen anderen Ort geliefert wird; die Kosten für Rücktransport und Handling stehen dann im Angebot. Die übrigen Positionen können wir in der Zwischenzeit bereits zählen, damit die Referenzsendung nicht länger wartet als nötig.
Warum ist eine klare Absage besser als eine Ausnahme?
Eine Kampagne mit Empfängerliste läuft in einem festen Takt: Wareneingang, Referenzsendung, Stationen, Übergabe. Eine Probe, die am Wareneingang hängen bleibt, stoppt alle Gruppen, in denen sie vorkommt. Deshalb sprechen wir die Grenzen am Anfang an. Was wir annehmen, packen wir mit Zählwaage, Stichprobe alle 250 Sendungen und Versandliste – und für alles andere zeigen wir Ihnen, welche Variante Ihre Kampagne trotzdem möglich macht. Die ganze Leistung beschreibt die Seite Warensendungen und Probenversand.